Kaskoversicherung Vergleich 2024
Ein wesentlicher Unterschied der Kaskoversicherung zur KFZ Haftpflichtversicherung ist, dass der Gesetzgeber den Fahrzeughalter nicht dazu verpflichtet, eine solche Kaskoversicherung abzuschließen.
Die Kaskoversicherung dient hauptsächlich dem finanziellen Schutz des Fahrzeugs und wird deshalb auch Fahrzeugversicherung genannt.
Versichert sind demzufolge Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers selbst, wohingegen im Rahmen der Haftpflichtversicherung Schäden am Fahrzeug des geschädigten Verkehrsteilnehmers abgesichert werden. Welche KFZ Kaskoversicherung in welchem Umfang abgeschlossen wird, entscheidet der Fahrzeughalter.
Kaskoversicherung Testsieger 2024
Derzeit grenzt man zwei Arten der KFZ Kaskoversicherung mit je unterschiedlichen Möglichkeiten der Selbstbeteiligung voneinander ab, die Vollkasko- oder auch Fahrzeugvollversicherung und die Teilkasko- oder auch Fahrzeugteilversicherung.
Die Kaskoversicherungen zahlen ganz gleich, ob der Versicherungsnehmer Schuld an dem Schaden trägt oder nicht. Ausgeschlossen sind allerdings Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
In solchen Fällen, wie etwa bei Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder einem Fahrzeug, das nicht verkehrssicher ist, müssen die KFZ Kaskoversicherungen nicht für den Schaden aufkommen.
KFZ Teilkaskoversicherung
Mithilfe einer Teilkaskoversicherung können Schäden am versicherten Wagen und an sich darin unter Verschluss befindlichen oder an bzw. in ihm befestigten Gegenstände abgesichert werden. Abgedeckt sind Schäden durch Zerstörung, Beschädigung und Verlust. Eine Liste der ohne Mehrbeitrag mitversicherten Fahrzeugteile findet sich in der Präambel zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Autoversicherung.
An gleicher Stelle ist eine Liste mit den Teilen aufgeführt, die gegen einen Zuschlag mitversichert werden können sowie eine Auflistung der Teile, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Damit die Teilkaskoversicherung auf den Plan tritt, muss das Schadensereignis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sein: Entwendung bzw. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild- oder Elementarschäden.
Bei einem Wildschaden muss das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt bewegt worden sein, unter Elementarschäden fällt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Überschwemmung. Des Weiteren werden Beschädigungen durch Kurzschluss an der Verkabelung des Wagens durch die KFZ Teilkaskoversicherung übernommen.
Ein klassisches Beispiel für die Teilkaskoversicherung ist ein Unfall durch Wild, dessen Schäden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden.
Anders als bei der KFZ Haftpflichtversicherung wird im Falle der Teilkasko kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Allerdings variiert die Beitragshöhe mit der gewünschten Deckung bzw. mit einer unterschiedlichen Selbstbeteiligung. Diese kann 150, 300 oder 500 Euro betragen oder ganz entfallen.
KFZ Vollkaskoversicherung
Zunächst sind alle Schäden, die auch durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, ebenfalls mithilfe der Vollkaskoversicherung abgesichert. Zusätzlich beinhaltet die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am versicherten Wagen sowie Schäden durch Vandalismus, also durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Unter einem Unfallschaden versteht man ein plötzliches, unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt im Falle der Vollkaskoversicherung durchaus angewendet und macht sich in der Prämie bemerkbar. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung kann üblicherweise 150, 300, 500 oder 1.000 Euro betragen bzw. wahlweise ganz entfallen.
Allerdings gibt es bezüglich der Höhe der Selbstbeteiligung auch unterschiedliche Staffelungen je nach Versicherer. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Versicherungsprämie sinkt, je höher die gewählte Selbstbeteiligung im Schadensfall ist.
Man sollte sich jedoch klar vor Augen führen, dass die Selbstbeteiligung vom Versicherten im Schadensfall eigenständig erbracht werden muss.
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